Art Hotel Aachen

Informationen

Beherbergungsabgabe

Die Stadt Aachen erhebt ab dem 1. Januar 2026 eine Beherbergungsabgabe über 2,50 EUR pro Person und Übernachtung. Der Steuerschuldner dieser Abgabe ist der Hotelgast. Der Hotelier ist verpflichtet diese Beherbergungsabgabe für die Stadt Aachen einzuziehen. Dies kann im Rahmen Ihrer Gesamtrechnung erfolgen oder auf einem separaten Beleg ausgewiesen werden.

Die Gebühr gilt für alle privaten und geschäftlichen Übernachtungen. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind hiervon ausgenommen. Langzeitgäste sind ab der 21. Übernachtung im gleichen Hotel und im gleichen Jahr ebenfalls von der Steuer befreit.

Das Hotel ist verpflichtet, diese Abgabe im Auftrag der Stadt Aachen einzuziehen und vollständig abzuführen.

Umweltzone

Unser Hotel befindet sich innerhalb der Aachener Umweltzone, die am 01. Februar 2016 eingeführt wurde. Seitdem dürfen nur Fahrzeuge mit grüner Feinstaubplakette oder einer gültigen Ausnahmegenehmigung in dieses Gebiert einfahren. Die Umweltzone orientiert sich überwiegend am Aachener Außenring und umfasst sämtliche Straßen innerhalb dieses Bereichs.

Wenn Sie mit dem Auto anreisen möchten, empfehlen wir Ihnen, sich rechtzeitig über die benötigte Feinstaubplakette zu informieren und diese vor Ihrer Anreise zu erwerben. So stellen Sie sicher, dass Ihrer Fahrt zu uns nichts im Wege steht. Weitere notwendige Informationen dazu finden Sie unter:
https://www.aachen.de/in-aachen-leben/klima-umwelt/luftqualitaet/umweltzone/gruene-plakette/